AGB / GENERAL CONDITIONS  < ART by CFI / COULEUR CLAIRE >

§ 1 Allgemeines

ART by CFI / COULEUR CLAIRE ist EigentümerIn der Internetplattformen                   <www.ART-by-CFI.com >.

Die Vertragsbeziehungen zwischen ART by CFI / COULEUR CLAIRE und deren Kunden unterliegen ausschliesslich den allgemeinen Geschäftsbedingungen von                       ART by CFI / COULEUR CLAIRE

§ 2 Eigentum und Urheberrechte

ART by CFI / COULEUR CLAIRE ist EigentümerIn der Kunstwerke. Diese stehen bei Ausleihung, Vermietung und nach Verkauf weiter unter dem Urheberrecht der Künstlerin. Jegliche Reproduktion und mediale Weiterverwertung der Kunstobjekte   ist untersagt. Ausgenommen davon sind Aufnahmen von Raumsituationen für private Zwecke, in denen sich die Kunstwerke befinden. 
Es gilt das Urheberrecht der Schweiz.

§ 3 Vertragsschluss und Lieferung

Die Originale können nach Terminvereinbarung in den Räumen von                                       ART by CFI / COULEUR CLAIRE besichtigt werden.                                                                          Der Kunde ist dazu verpflichtet, die im Vertrag  geforderten Angaben wie Name, Anschrift etc. wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben. 

§ 4 Ansicht und Auswahl / Miete

Bilder zur Ansicht und Auswahl unterliegen nach Ablauf von 10 Tagen nachgenannten Mietkonditionen. Die Mietdauer beträgt mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate. Die Mietkosten belaufen sich auf 20% p.a. des Verkaufpreises. Für die ersten 3 Monate ist der Mietbetrag, mindestens CHF 50.--im Voraus zu entrichten. Restliche Mietbeträge werden nach Ablauf der Mietdauer in bar abgerechnet. Bei vorzeitiger Rückgabe während den ersten 3 Monaten der Miete besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Mietkosten. Der Verkauf von Bildern während der Mietdauer bleibt ART by CFI / COULEUR CLAIRE vorbehalten.

Gemietete oder geliehene Kunstwerke müssen sich während der gesamten Vertragsdauer an der im Vertrag fixierten Adresse befinden. Bei der Entgegennahme von Leihgaben oder gemieteten Kunstwerken sind diese auf eventuelle Mängel zu prüfen, gegebenenfalls sofort mitzuteilen und im Vertrag festzuhalten. 

Die Werke werden nur in Räumlichkeiten vermietet, in denen keine schädigenden Einflüsse vorhanden sind. Für allfällige Beschädigungen am Objekt sowie bei                     Diebstahl während der Mietdauer haftet der Kunde.

§ 5 Aufträge

ART by CFI / COULEUR CLAIRE malt auch im Auftragsverhältnis, dabei ist eine Anzahlung von einem Drittel des vereinbarten Kaufbetrages zu entrichten. Der Restbetrag ist bei Entgegennahme des Kunstwerks in bar zu begleichen.

§ 6 Zahlungskonditionen

Der Kauf erfolgt gegen Vorauszahlung oder in bar bei Ãœbergabe.
Die Kunstwerke werden im Namen von ART by CFI / COULEUR CLAIRE verkauft, vermietet oder ausgeliehen. 

§ 7 Versicherung 

Die Versicherung in Höhe des Kaufpreises geliehener oder gemieteter Kunstwerke inklusive Rahmungen obliegt zwingend dem Kunden. Der Versicherungsschutz muss am Tag der Lieferung beginnen und hat auch den Transport von Standort zu Standort einzuschliessen.  

 

Gerichtsstand ist Horgen - ZH